
Wichtige Mitteilung

Wir haben kurzfristig Post vom Veterinäramt für unsere Conformation Show bekommen.
„Tierseuchenrechtliche Vorgaben:
1. Es werden nur Hunde auf die Ausstellung verbracht
werden, die unter wirksamem Impfschutz gegen Tollwut stehen.
Dies ist der Fall, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Fall einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21 Tage nach der Erstimpfung zurück liegt und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungs-/Auffrischungsimpfung angibt,
b) im Fall einer Wiederholungs-/Auffrischungsimpfung die Impfung längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungs-/Auffrischungsimpfung angibt. Eine Wiederholungs-/Auffrischungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb des Zeitraums erfolgte, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungs-/Auffrischungsimpfung angibt.
Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:
– Name und Anschrift des Tierbesitzers/Tierhalters,
– Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres und die Farbe seines Felles,
– sowie – soweit vorhanden -seine Kennzeichnung (Transponder, ggf. bei älteren Tieren auch Tätowierung) und Datum der Impfung, Gültigkeitszeitraum der Impfung (gültig ab, gültig bis) sowie Hersteller und Chargennummer des verwendeten lmpfstoffes.
Als tierärztliche Bescheinigung gilt auch eine entsprechende Eintragung in einem nationalen Impfpass, sofern die o.g. Daten daraus hervorgehen, bzw. in einem EU-/Drittland-Heimtierausweis.
Hiervon abweichend dürfen Welpen im Alter von weniger als 15 Wochen aus dem Inland auf die Veranstaltung verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet werden, aus der neben Angaben von Namen und Anschrift des Tierbesitzers/-halters, Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres, Farbe seines Felles sowie – soweit vorhanden – seiner Kennzeichnung (Transponder) hervorgeht, dass das jeweilige Tier am Tage der Ausstellung der Bescheinigung von ihm untersucht und frei von klinischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung befunden worden ist. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung beträgt 10 Tage.
2. Für Hunde aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft/Drittländern
wird immer der vollständig ausgefüllte EU-Heimtierausweis/DrittlandsHeimtierausweisgem. Muster der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
mitgeführt.“
Also Tollwut wie immer, Welpen unter 15 Wochen mit Gesundheitsbescheinigung.
„Hinweise:
1. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass für die oben aufgeführte Veranstaltung am 11. und 12.04.2026 gilt, dass nur Hunde teilnehmen dürfen, bei denen keine Qualzuchtmerkmale I. S. d. §10 TierSchHuV vorliegen. Sie als Veranstalter tragen dafür die Verantwortung. Für Australian Shepherds gilt (unabhängig von den Listen des VDH), dass bei vorliegender Brachyurie (angeborene Verkürzung der Rute, Natural Bobtails) die Rute zumindest den Genitalbereich bedecken muss, so dass insbesondere Hündinnen in der Lage sein müssen, unerwünschte Geruchskontrollen oder gar Deckakte physiologisch abzuwehren. Für beide Geschlechter gilt im Fall eines NBTHundes, dass bei Betrachtung des Hundes von vorne in Augenhöhe eine laterale und dorsale Rutenbewegung zu sehen sein muss, Sollte das nicht der Fall sein, so ist der Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn ein genetischer Nachweis der Brachyurie vorhanden sein sollte, so ist dieser vorzulegen, um eine Brachyurie von der Amputation abzugrenzen. Weiterhin sind Hunde, die am Kopf und dort besonders um die Augen und -an den Ohren eine Weiß-Überzeichnung aufweisen, von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte ein Teilnehmer bereits eine Audiometrie-Untersuchung durchgeführt haben, so ist das Ergebnis vorzulegen.
Bitte beachten Sie dazu auch die Unterlagen des VDH.
2. Auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften beim Transport der Tiere und auf dem Ausstellungsgelände wird ausdrücklich hingewiesen.“
Also letztendlich nicht neues, aber zwingend mitzubringen Bescheinigungen über kurze Ruten und optional wer hat einen Merle-Gentest. Bitte an der Meldestelle vorzeigen sowie den Impfpass.
Sollte jemand aufgrund dieser Bestimmungen nicht starten können, bitte bei uns melden.
Euer ASCD-Team